AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich 
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsleistungen und Angebote, welche durch die Mix Fabrik Nico Hellmuth, Luisa Müller, Hanna Sauer GbR (im Folgenden: „Mix Fabrik“) erbracht werden. 
1.2 Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind Unternehmer sowie Verbraucher. Ferner ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Als Unternehmer gilt im Sinne dieser AGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Mix Fabrik ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. 

2. Angebote und Zustandekommen eines Vertrages
2.1 Alle Angebote, welche durch die Mix Fabrik erstellt werden, sind unverbindlich und gelten für die Dauer des darin angegebenen Zeitraumes. Sollte im Angebot kein konkreter Zeitraum benannt sein, so gilt das Angebot für höchstens 28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum.
2.2 Nimmt der Vertragspartner das durch die Mix Fabrik erstellte Angebot an, stellt dies das Zustandekommen eines verbindlichen Vertrages dar.

3. Leistungsumfang und Ausnahmen
3.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen der Mix Fabrik ergeben sich aus dem vorgenannten Angebot, welches durch den Vertragspartner angenommen wurde.
3.2 Der Vertrag endet, wenn nichts anderes vereinbart wurde, entweder mit erreichen der zuvor gebuchten Anzahl an Cocktails / Getränken oder nach Ablauf der vereinbarten Ausschankstunden. Dem Vertragspartner steht es frei, im Einzelfall eine Verlängerung der Ausschankzeit zu vereinbaren.
3.3 Hiervon ausgenommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- & Wasserversorgung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Strom- & Wasseranschlüsse (eine normale Steckdose + Zu- & Ableitungen, inkl. Abwasser) bereit zu stellen. Die Mix Fabrik ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- & Wasseranschlüsse bis zu deren Endgeräten, bzw. Wasserhähnen zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten, welche während der Veranstaltung für den Strom- & Wasserverbrauch, im Rahmen der Veranstaltung, anfallen, werden durch den Vertragspartner getragen. 
3.4 Sämtliche Aufbauarbeiten erfolgen, insofern keine gesonderte Regelung mit dem Vertragspartner vereinbart wird, am Tag der Veranstaltung. Die Abbauarbeiten erfolgen stets nach dem Ende der vereinbarten Arbeitsstunden. Für eine schnellen Auf-, bzw. Abbau gewährleistet der Vertragspartner darüber hinaus, dass eine Parkmöglichkeit in der Nähe des Veranstaltungseingangs zur Verfügung gestellt wird. Nach dem Ende der Abbauarbeiten, ist der Vertragspartner für die Reinigung des Bodens verantwortlich.
3.5 Der Vertragspartner trägt die Verantwortung, dass für den Aufbau der vertraglich vereinbarten Gegenstände, wie Bar und Rücktheke, ein ausreichend großer Standplatz zur Verfügung steht. Ebenso muss durch den Vertragspartner sichergestellt sein, dass eine ortskundige Person, die im Besitz der notwendigen Schlüssel und Zugangsberechtigungen ist, während der Auf-, bzw. Abbauzeit, als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht.
3.6 Der Vertragspartner ist selbst verantwortlich, den Boden, auf welchem die mobile Bar sowie alle zugehörigen Utensilien aufgebaut werden, gegen mögliche Beschädigungen, die bei einem normalen Betrieb der Bar entstehen können, wie zum Beispiel das Verschieben der Bar durch das Anlehnen der Gäste, das Herunterfallen von Gläser oder Flaschen sowie die Entstehung von Getränkespritzer, zu sichern. Für die Reinigung des Bodens, im Anschluss an die Veranstaltung, ist ebenfalls der Vertragspartner verantwortlich.

4. Preise, Zahlungsmodalitäten und Zahlungsmethoden
4.1 Die Preise werden im Einzelfall im Vertrag vereinbart und verstehen sich in Euro. 
4.2 Als Anwender der Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird durch die Mix Fabrik keine Umsatzsteuer berechnet.
4.3 Der Vertragspartner hat die Forderung mittels einer Überweisung auf das im Angebot angegebene Gesellschaftskonto der Mix Fabrik zu begleichen.
4.4 Forderungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt fällig.
Nach Ablauf dieser Frist gelangt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die Mix Fabrik vor, die Forderungen vom Verbraucher mit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkte über dem Basissatz, vom Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkte über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
4.6 Fahrtkosten sind bis zu einer einfachen Entfernung von 20 Kilometern ab dem Gesellschaftssitz in 36167 Morles inklusive. Alle darüber hinaus zurückzulegenden Kilometer werden mit einem Betrag von 0,35 Euro je Kilometer in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Doppelfahrten, sollten Aufbau und Veranstaltungsbeginn nicht direkt aufeinander folgen.
4.7 Dem Vertragspartner ist es untersagt, seine bestehenden oder künftigen Forderungen gegen die Mix Fabrik an Dritte abzutreten.
4.8 Im Falle eines Auftragsvolumens von über 1.000 Euro, besteht durch die Mix Fabrik der Anspruch auf eine Vorauszahlung von 25 Prozent des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluss.

5. Aufwendungsersatz bei Kündigung, bzw. Stornierung des Vertrages
5.1 Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung, gelten bei Bekanntgabe des Ausfalls folgende Bedingungen:
Bei Bekanntwerden bis zu 21 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn werden 10 % der vereinbarten Auftragssumme, bis 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn 25 % der vereinbarten Auftragssumme, bis 8 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %, der vereinbarten Auftragssumme, bis 5 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der vereinbarten Auftragssumme und bei jedem späteren Bekanntwerden 100% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Verringerung der Teilnehmerzahl gilt dies anteilsmäßig.

5.2 Dem Vertragspartner wird der Nachweis gestattet, dass der Mix Fabrik im konkreten Fall ein Schaden überhaupt nicht oder in nur in wesentlich geringer Höhe entstanden ist. Ein weiterer Schadenersatzanspruch der Mix Fabrik bleibt unberührt.

6. Beschädigungen am Gesellschaftseigentum
6.1 Der Vertragspartner haftet für alle Beschädigungen am Eigentum der Mix Fabrik, die durch ihn oder durch, auf seiner Veranstaltung anwesende Personen, verursacht worden sind. 
6.2 Bei Verlust von Gegenständen werden dem Vertragspartner die Kosten der Wiederbeschaffung des gleichen, bzw. gleichwertigen Gegenstandes in Rechnung gestellt. Gleiches gilt auch für etwaige notwendige Reparaturen.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1 Alle getroffenen Vertragsverhältnisse zwischen der Mix Fabrik und dem Vertragspartner unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand am Gesellschaftssitz der Mix Fabrik. 

Cocktailkurs - Gewinnspiel


Teilnahmebedingungen
1. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook, bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die Mix Fabrik - Nico Hellmuth, Luisa Müller, Hanna Sauer GbR, Eisenacher Straße 12, 36167 Nüsttal (nachstehend "Mix Fabrik"), als Betreiber des Mix Fabrik Instagram Accounts (Mix Fabrik) sowie des Facebook Accounts (Mix Fabrik). Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein die Mix Fabrik.

2. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

3. Das Gewinnspiel wird im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 13. September 2020, 20:00 Uhr veranstaltet. Die Mix Fabrik behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.

4. Teilnehmen kann jede volljährige Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Pro Haushalt ist nur eine Person teilnahmeberechtigt. Eine Teilnahme über automatisierte Massenteilnahmeverfahren ist unzulässig.

4.1 Auf Facebook erfolgt die Teilnahme wie folgt:
I: Unserem Account @mixfabrik folgen
II: Das Bild mit unserem Beitrag zum Gewinnspiel liken

4.2 Auf Instagram erfolgt die Teilnahme wie folgt:
I: Dem Account @mixfabrik folgen
II: Das Bild mit unserem Beitrag zum Gewinnspiel liken
III: Den in Schritt 2 genannten Beitrag in der eigenen Story reposten und
IV: @mixfabrik in dieser Story markieren

5. Mit dem Erfüllen der jeweiligen Teilnahmebedingungen ist man automatisch im Lostopf und kann einen von 2 Cocktail Basic Workshops für sich und drei weitere Personen gewinnen.
Der Workshop findet in einer vom jeweiligen Gewinner gestellten Räumlichkeit dar. Dabei muss dieser lediglich ausreichend Platz (ca. 6qm) zur Verfügung stellen.
Alle weiteren Utensilien werden durch die Mix Fabrik gestellt.
Der Cocktail Basics-Workshop umfasst die Vermittlung von Grundwissen rund um das Thema Cocktail, Drinks und Barkultur. Ebenso beinhaltet der Workshop die Zubereitung verschiedener Cocktails, welche im Anschluss selbstverständlich kostenlos verzehrt werden dürfen.

6. Es wird je ein Gewinner auf der Plattform Facebook sowie Instagram ausgewählt. Die 2 Gewinner werden unter allen Teilnehmern zwischen dem 1. und 13. September 2020 von der Mix Fabrik per Losentscheid binnen 14 Tagen ermittelt und per Facebook Messenger bzw. Instagram Direct Message benachrichtigt. Gewinner müssen innerhalb von 3 Tagen (ab Gewinnbenachrichtigung) ihre Kontakt- und Adressdaten per Direct Message, bzw. Facebook Messenger an die Mix Fabrik Instagram-Seite, bzw. Facebook-Seite oder per E-Mail an info@mixfabrik.de melden.
4 Tage nach Versand der Gewinnbenachrichtigung erlischt der Anspruch des Gewinners auf seinen Gewinn, wenn dieser bis dahin die Mix Fabrik nicht über sein Interesse an dem Gewinn informiert hat. Für den nicht fristgerecht in Anspruch genommenen Gewinner wird anschließend innerhalb von einem Tag per Losentscheid ein neuer Gewinner ermittelt und entsprechend per Facebook Messenger bzw. Instagram Direct Message benachrichtigt. Ohne Bekundung des Interesses am Gewinn gegenüber der Mix Fabrik erlischt auch dessen Anspruch auf den Gewinn nach 4 Tagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung.

7. Nachdem die Gewinner die Mix Fabrik fristgerecht über Ihre Zusage am Cocktail Basics-Workshop informiert haben, erhalten sie weitere Details zur Veranstaltung. Dieser Gewinn muss persönlich in Anspruch genommen werden und ist nicht übertragbar. Für die Teilnahme am Cocktail Basics-Workshop ist die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung über die Nutzung von Bild- und Videoaufnahmen jedes Teilnehmers Voraussetzung.

8. Ihre Daten erheben und verwenden wir (Mix Fabrik, Nico Hellmuth, Luisa Müller, Hanna Sauer GbR, Eisenacher Straße 12, 36167 Nüsttal) zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels. Nach Abwicklung des Gewinnspiels werden die Daten umgehend vollständig gelöscht.

9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Es gelten unsere Datenschutzhinweise unter https://www.mixfabrik.de/datenschutz
Share by: